Die Schuldenbremse jetzt in der NRW-Verfassung verankern!

In seiner Rede vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen erläutert der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion NRW, Henning Höne, die Notwendigkeit, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern.

Kernpunkte der Initiative:
• Verankerung der Schuldenbremse in Artikel 83 der Verfassung für NRW.
• Haushaltsausgleich ohne Kredite: Der Landeshaushalt soll grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden.
• Ausnahmen nur in Notlagen: Kreditaufnahmen sollen nur in eng begrenzten Ausnahmesituationen zulässig sein, wie bei Konjunktureinbrüchen, Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Diese Notlagen müssen sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.
• Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof: Die Verankerung in der Verfassung ermöglicht eine Überprüfung der Einhaltung der Schuldenbremse durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen auf Antrag von Landtagsabgeordneten.
• Orientierung am Grundgesetz: Die Initiative orientiert sich an der im Grundgesetz verankerten Schuldenregel (Artikel 109 Abs. 3 GG).

Warum ist das wichtig? Bisher gibt es in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung keine Regelung zur Schuldenbremse.
Die Verankerung in der Verfassung soll die Einhaltung der Schuldenbremse besser absichern.

Link zum Antrag